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   VG Braunschweig, 21.12.2018 - 4 B 366/18   

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https://dejure.org/2018,89745
VG Braunschweig, 21.12.2018 - 4 B 366/18 (https://dejure.org/2018,89745)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 21.12.2018 - 4 B 366/18 (https://dejure.org/2018,89745)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 21. Dezember 2018 - 4 B 366/18 (https://dejure.org/2018,89745)
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Volltextveröffentlichung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60a Abs. 2 S. 1, AufenthG § 60a Abs. 6 S. 1 Nr. 2, GG Art. 6
    Beschäftigungserlaubnis, Arbeitsgenehmigung, Duldung, Mitwirkungspflicht, Passbeschaffung, Passpflicht, Libanon, Palästinenser, deutsches Kind, Kleinkind, familiäre Lebensgemeinschaft, familiäre Beistandsgemeinschaft, rechtliche Unmöglichkeit, Schutz von Ehe und Familie

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus VG Braunschweig, 21.12.2018 - 4 B 366/18
    Kann der Beistand nur in der Bundesrepublik Deutschland geleistet werden, weil einem beteiligten Familienmitglied ein Verlassen der Bundesrepublik nicht zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, regelmäßig einwanderungspolitische Belange zurück (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 - juris Rn 17; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 27. Januar 2010, 8 ME 2/10 - juris Rn 6; Beschluss vom 11. Juli 2014 - 13 LB 153/13 - Rn. 50).
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2014 - 13 LB 153/13

    Aufenthaltserlaubnis bei unklarer Identität und schutzwürdiger Vater Kind

    Auszug aus VG Braunschweig, 21.12.2018 - 4 B 366/18
    Kann der Beistand nur in der Bundesrepublik Deutschland geleistet werden, weil einem beteiligten Familienmitglied ein Verlassen der Bundesrepublik nicht zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, regelmäßig einwanderungspolitische Belange zurück (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 - juris Rn 17; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 27. Januar 2010, 8 ME 2/10 - juris Rn 6; Beschluss vom 11. Juli 2014 - 13 LB 153/13 - Rn. 50).
  • OVG Niedersachsen, 27.01.2010 - 8 ME 2/10

    Tatsächliche Unmöglichkeit der Abschiebung i.S.d. § 60a Abs. 2 S. 1

    Auszug aus VG Braunschweig, 21.12.2018 - 4 B 366/18
    Kann der Beistand nur in der Bundesrepublik Deutschland geleistet werden, weil einem beteiligten Familienmitglied ein Verlassen der Bundesrepublik nicht zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, regelmäßig einwanderungspolitische Belange zurück (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 - juris Rn 17; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 27. Januar 2010, 8 ME 2/10 - juris Rn 6; Beschluss vom 11. Juli 2014 - 13 LB 153/13 - Rn. 50).
  • OVG Niedersachsen, 14.10.2009 - 2 ME 331/09

    Abschiebung, Aussetzung; Abschiebungsschutz; Besuchsrecht; Eltern-Kind-Beziehung;

    Auszug aus VG Braunschweig, 21.12.2018 - 4 B 366/18
    Gerade die Ausübung eines Besuchsrechts kann die Erfüllung der Elternfunktion im Sinne des Art. 6 Grundgesetz bedeuten (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 14. Oktober 2009 - 2 ME 331/09 juris Rn. 4 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Beschluss vom 1. Dezember 2008 - z. BvR 1830/08 - juris Rn. 39).
  • VG Magdeburg, 04.02.2020 - 4 A 119/18

    Faktisches Wochenendhausgebiet; Bebauungszusammenhang; Ortsteil

    Die Klägerin verweist hier auf die Entscheidung der Kammer vom 09.01.2019 (Az.: 4 B 366/18).

    Entsprechend hat die Kammer bereits in dem von den Beteiligten zitierten Beschluss vom 09.01.2019 (Az.: 4 B 366/18 MD) ausgeführt, dass ein hoher Anteil von Wohnnutzungen geeignet sein kann, den Gebietscharakter mitzuprägen und ein faktisches Wochenendhausgebiet auszuschließen.

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